Datenlöschung
Televora Player und Plattform · Version 1.0 · Stand: 19. Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Seite erklärt, wie Sie die Löschung von Daten beantragen können, die mit Televora Player verbunden sind – der Android-Signage-App, veröffentlicht als Paket com.televora.player im Google Play Store und im Amazon Appstore – sowie mit dem dahinterliegenden Televora-Konto und -Mandanten.
Televora Player legt selbst kein eigenständiges Nutzerkonto an: Die App koppelt einen physischen Bildschirm an einen Mandanten, der von einem Televora-Kunden verwaltet wird. Die Löschung wird daher auf Konto-/Mandantenebene beantragt und entfernt damit auch das Pairing, den lokalen Cache und alle zugehörigen Plattformdaten des Players.
2. So beantragen Sie die Löschung
E-Mail an info@televora.de oder über das Kontaktformular mit Betreff „Antrag auf Datenlöschung“. Bitte Mandantenname, Konto-E-Mail und – falls nur bestimmte Bildschirme/Geräte gelöscht werden sollen – Bildschirmname oder Pairing-Code angeben. Zur Identitätsprüfung können weitere Angaben angefordert werden.
3. Bearbeitungsdauer
Anfragen werden unverzüglich, in der Regel innerhalb von 30 Tagen, bestätigt und bearbeitet.
4. Gelöschte Daten
Eine abgeschlossene Löschanfrage entfernt endgültig:
- Kontozugangsdaten (Login, Passwort-Hash, Sitzungen);
- Mandantendaten: Bildschirme, Pairing- und Gerätedatensätze, Inhalte, Playlists, Zeitpläne, Overlays, hochgeladene und generierte Medien, Datenquellenverbindungen und Konfiguration;
- Plattform-Interaktions-, Wiedergabe- und Telemetriehistorie des Mandanten;
- Mitglieder-, Rollen- und Einladungsdatensätze des Mandanten;
- auf betroffenen Bildschirmen leert die Televora-Player-App beim nächsten Check-in ihren lokalen Cache (Pairing-Token, Manifeste, Zeitpläne und zwischengespeicherte Medien), da das serverseitige Pairing nicht mehr aufgelöst werden kann.
5. Aufbewahrte Daten (gesetzliche und buchhalterische Pflichten)
Manche Datensätze können nicht sofort gelöscht werden, da das deutsche Handels- und Steuerrecht ihre Aufbewahrung unabhängig von einer Löschanfrage vorschreibt:
- Rechnungen und Buchungsbelege: 8 Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB);
- bestimmte Handels-/Organisationsunterlagen: 10 Jahre (§ 257 HGB);
- vertragsrelevante Geschäftsbriefe: in der Regel 6 Jahre (§ 257 HGB);
- Unterlagen zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, solange ein Anspruch möglich ist.
Diese aufbewahrten Datensätze beschränken sich auf das gesetzlich erforderliche Maß, werden getrennt von aktiven Mandantendaten aufbewahrt und nicht für andere Zwecke genutzt. Vollständige Angaben zu Verarbeitung und Aufbewahrung finden Sie in der Datenschutzerklärung.
6. Kontakt
Fragen zu einer Löschanfrage: info@televora.de.