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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Version 1.0 · Stand: 17. Juli 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Rangfolge

Vertragspartner ist Zaina Jaber, handelnd unter „Televora“, Löher Weg 20, 51545 Waldbröl (nachfolgend „Televora“). Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Televora schließt über die Plattform keine Verbraucherverträge.

Der Vertrag besteht in folgender Rangfolge aus dem individuellen Angebot oder Bestellblatt, einer vereinbarten Leistungsbeschreibung, diesen AGB, dem SLA und – soweit Televora personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet – dem AVV. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung in Textform.

§ 2 Vertragsschluss, Testphase und Leistungsumfang

Website, Preisseite und Testzugang sind kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder Freischaltung eines kostenpflichtigen Tarifs zustande. Televora stellt die im Bestellblatt bezeichnete, mandantenfähige Digital-Signage-Software während der Vertragslaufzeit über das Internet bereit.

Tarif, Bildschirm-, Nutzer- und Speichergrenzen, Integrationen, Supportumfang, Vergütung und Abrechnungsperiode ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss gespeicherten Angebot. Vorschau-, Beta-, Test- und als „in Kürze“ bezeichnete Funktionen sind nicht geschuldet. Televora darf die Software weiterentwickeln, wenn die vereinbarte Hauptleistung erhalten bleibt und dem Kunden keine unzumutbaren Nachteile entstehen.

Kostenlose Pilotphasen enden nach der vereinbarten Dauer und werden nur dann kostenpflichtig, wenn der Kunde einem kostenpflichtigen Anschlussvertrag ausdrücklich zustimmt.

§ 3 Kundenkonto, Geräte und Mitwirkung

Der Kunde benennt berechtigte Administratoren, hält Kontaktdaten aktuell und schützt Zugangsdaten, API-Schlüssel, Pairing-Codes und Geräte-Tokens. Er informiert Televora unverzüglich über Missbrauch oder Sicherheitsvorfälle. Handlungen eines freigeschalteten Kontos werden dem Kunden zugerechnet, soweit Televora die Ursache nicht zu vertreten hat.

Der Kunde stellt Internetzugang, kompatible Displays und Abspielgeräte sowie erforderliche Rechte an hochgeladenen oder eingebundenen Inhalten bereit. Er prüft Inhalte vor Veröffentlichung, insbesondere Preise, Gesundheitsinformationen, Barrierefreiheit, Jugendschutz, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht. Medizinische oder betriebliche Entscheidungen dürfen nicht allein auf automatisch erzeugte Inhalte gestützt werden.

§ 4 Nutzungsrechte und zulässige Nutzung

Televora gewährt für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Plattform für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen. Weitervermietung, White-Label- oder Agenturnutzung bedürfen eines entsprechenden Tarifs.

Der Kunde behält seine Rechte an Kundeninhalten und räumt Televora die für Hosting, Konvertierung, Sicherung, Auslieferung und vertragsgemäße Verarbeitung erforderlichen, räumlich auf die Leistungserbringung beschränkten Rechte ein. Eine Nutzung von Kundeninhalten oder Eingaben zum Training allgemeiner KI-Modelle erfolgt nicht ohne gesonderte Vereinbarung.

Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, Umgehung von Zugriffskontrollen, sicherheitsgefährdende Tests ohne Freigabe sowie eine Nutzung, die Systeme oder andere Kunden erheblich beeinträchtigt. Bei konkretem Risiko darf Televora betroffene Inhalte oder Zugänge verhältnismäßig sperren; soweit möglich wird der Kunde vorher informiert und kann Stellung nehmen.

§ 5 Integrationen und KI-Funktionen

Optionale Dienste wie Canva, externe Datenquellen oder KI-Anbieter werden nur auf Veranlassung des Kunden verbunden. Für deren eigenständige Leistungen gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Televora schuldet nicht deren dauerhafte Verfügbarkeit.

KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder rechtlich nicht exklusiv sein. Der Kunde muss Ausgaben vor Nutzung fachlich und rechtlich prüfen. Personenbezogene Daten, Gesundheitsdaten, Geschäftsgeheimnisse oder fremde vertrauliche Inhalte dürfen nur eingegeben werden, wenn dies zulässig, erforderlich und für den gewählten Anbieter freigegeben ist.

§ 6 Vergütung, Rechnungen und Zahlungsverzug

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abrechnung und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot; wiederkehrende Entgelte werden grundsätzlich im Voraus berechnet. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde muss technisch und organisatorisch in der Lage sein, gesetzlich vorgeschriebene elektronische Rechnungsformate zu empfangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale. Nach Mahnung und angemessener Frist darf Televora den Zugang sperren, sofern dies verhältnismäßig ist; Vergütungsansprüche bleiben unberührt. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen zulässig.

§ 7 Laufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung

Monatstarife laufen einen Monat und verlängern sich jeweils um einen Monat, sofern sie nicht spätestens einen Werktag vor Ende der laufenden Periode in Textform oder über die vorgesehene Kontofunktion gekündigt werden. Individuelle Jahres- und Enterprise-Laufzeiten ergeben sich aus dem Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

Televora bestätigt Kündigungen in Textform. Bis zum Vertragsende bleibt der Zugang grundsätzlich bestehen. Nach Vertragsende gelten die Export-, Abruf- und Löschungsregeln in § 10 sowie im AVV.

§ 8 Verfügbarkeit, Support und Leistungsstörungen

Verfügbarkeit und Supportziele ergeben sich ausschließlich aus dem für den Tarif geltenden SLA. Lokale Wiedergabe-Caches mindern Internetausfälle, sind aber keine Garantie unterbrechungsfreier Anzeige. Der Kunde meldet Störungen nachvollziehbar und unterstützt die Fehleranalyse.

Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB nichts Wirksames abweichend regeln. Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz, Vertraulichkeit und Sicherheit

Die Parteien beachten das Datenschutzrecht. Für die Verarbeitung von Kundendaten im Auftrag gilt der vor Beginn dieser Verarbeitung geschlossene AVV. Jede Partei schützt vertrauliche Informationen mit angemessenen Maßnahmen und verwendet sie nur für den Vertrag; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

Televora trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Der Kunde bleibt für Berechtigungskonzepte, Inhalte, Endgeräte, lokale Netzwerke und die Rechtmäßigkeit seiner Weisungen verantwortlich.

§ 10 Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung

Der Kunde kann bei Vertragsende wählen, ob er exportierbare Daten zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Umgebung übertragen oder löschen lassen will. Die Einleitung eines Wechsels kann mit höchstens zwei Monaten Frist verlangt werden. Televora unterstützt den Wechsel nach Treu und Glauben, stellt verfügbare Exporte in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit und wahrt Sicherheit und Geschäftskontinuität.

Der reguläre Übergangszeitraum beträgt höchstens 30 Kalendertage. Ist dies technisch nicht möglich, informiert Televora innerhalb von 14 Arbeitstagen mit Begründung und nennt einen Zeitraum von höchstens sieben Monaten. Anschließend bleiben exportierbare Daten mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Danach werden sie vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrung, Backuplaufzeiten und eines dokumentierten Legal Hold gelöscht. Einzelheiten, Datenkategorien, Formate und Beschränkungen stehen in der Portabilitätsinformation.

Bis 11. Januar 2027 können nur nachgewiesene, unmittelbar wechselbezogene Kosten berechnet werden; ab 12. Januar 2027 erhebt Televora keine Wechselentgelte. Normale Nutzungsentgelte und wirksam vereinbarte Entgelte für zusätzliche Leistungen bleiben unberührt.

§ 11 Haftung

Televora haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen und nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

Der Kunde sichert Daten, die sich ausschließlich in seiner Kontrolle befinden, angemessen. Televora haftet für Datenverlust nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der auch bei ordnungsgemäßer Sicherung entstanden wäre.

§ 12 Freistellung

Der Kunde stellt Televora von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Kundeninhalten, fehlenden Nutzungsrechten oder rechtswidrigen Weisungen beruhen, sofern der Kunde die Ursache zu vertreten hat. Televora informiert den Kunden unverzüglich und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Abwehr; Anerkenntnisse oder Vergleiche erfolgen nicht ohne Abstimmung.

§ 13 Änderungen

Televora darf diese AGB aus sachlichem Grund anpassen, insbesondere wegen Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder gleichwertiger technischer Weiterentwicklung. Wesentliche Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Benachteiligt die Änderung den Kunden nicht nur unerheblich, kann er bis zum Inkrafttreten zum Änderungszeitpunkt kündigen. Schweigen gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist und die Mitteilung ausdrücklich auf Bedeutung, Frist und Kündigungsrecht hinweist.

§ 14 Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Televora.
  • Übertragungen des Vertrags bedürfen der Zustimmung der anderen Partei; § 354a HGB bleibt unberührt.
  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt das dispositive Recht.