Datenportabilität und Anbieterwechsel
Information nach Art. 25–29 Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) · Stand: 17. Juli 2026
Exportierbare Daten und Formate
- Mandanten-, Nutzer-, Rollen-, Standort-, Bildschirm- und Gerätekonfiguration: JSON/CSV;
- Inhalte, Playlists, Zeitpläne, Overlays, Datenquellen, Interaktions- und Wiedergabemetadaten: JSON/CSV;
- hochgeladene Medien und vom Kunden erzeugte Dateien: ursprüngliches oder verfügbares Standardformat;
- verfügbare Audit-, Status- und Telemetriedaten innerhalb der jeweiligen Aufbewahrungsfrist: JSON/CSV.
Ausgenommen sind Software, Modelle, interne Betriebs-, Sicherheits- und Missbrauchssignale, Zugangsdaten anderer Kunden, Provider-Geheimnisse und Daten, deren Export Rechte Dritter verletzen würde. Ausnahmen dürfen den Wechsel nicht unzulässig behindern.
Ablauf
Der Kunde richtet den Wechsel-/Exportwunsch an info@televora.de und bezeichnet Ziel, Umfang und bevollmächtigte Empfänger. Die maximale Einleitungsfrist beträgt zwei Monate, der reguläre Übergangszeitraum höchstens 30 Kalendertage. Televora leistet angemessene Unterstützung, informiert über erkennbare Kontinuitätsrisiken und wahrt die Sicherheit. Technische Unmöglichkeit und ein alternativer Zeitraum von höchstens sieben Monaten werden innerhalb von 14 Arbeitstagen begründet. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal angemessen verlängern.
Abruf, Löschung und Entgelte
Nach dem Übergang bleiben Exporte mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Danach werden exportierbare Kundendaten vorbehaltlich gesetzlicher Pflichten und Backupzyklen gelöscht. Bis 11. Januar 2027 können ausschließlich unmittelbar verursachte und vorab ausgewiesene Wechselkosten verlangt werden; ab 12. Januar 2027 fallen keine Wechselentgelte an.
Infrastruktur und staatlicher Zugriff
Die aktuelle produktive Infrastruktur unterliegt deutscher und unionsrechtlicher Zuständigkeit. Televora setzt Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Protokollierung, Datenminimierung und vertragliche Vertraulichkeit ein, um rechtswidrige internationale staatliche Zugriffe auf in der EU gehaltene nicht-personenbezogene Daten zu verhindern. Gesetzlich bindende Anfragen werden geprüft und – soweit zulässig – angefochten und dem Kunden transparent gemacht.